Steuern
Verstecke halten sich zäh
Von Jürgen Dunsch, LuzernDas Konto lockt weiter
04. November 2009
Zwischen der Schweiz und Italien tobt ein Steuerkrieg. Der italienische Finanzminister Giulio Tremonti will den Finanzplatz Lugano "trockenlegen". Seine Finanzpolizei durchsucht schweizerische Bankfilialen in Italien und fotografiert die Autofahrer, die über die Grenze wollen. Angeblich werden sogar Bankfilialen im Tessin beschattet.
Die Schweiz ihrerseits hat die Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen ausgesetzt. Die Scharmützel haben auch viele Diskussionen auf dem jüngsten Europa Forum in Luzern geprägt. Er habe keine Hinweise darauf, dass Tremonti durch die EU-Kommission ermuntert werde, wiegelte Michael Reiterer, der EU-Botschafter in der Schweiz, ab.
Volksport Steueroptimierung
Andere sind sich da nicht so sicher. "Nach Deutschland, Frankreich und Großbritannien reitet das nächste große EU-Land die Attacke gegen die Schweiz", wetterte ein Tagungsteilnehmer. Wie dem auch sei, der Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist schwieriger als auf den ersten Blick gedacht. In der Praxis lassen sich Steuerverstecke aus den verschiedensten Gründen nicht so einfach austrocknen.
Der aktuelle Fall Italien zeigt dies deutlich. Die 75 Finanzinstitute im Tessin verwalten rund 400 Milliarden Franken (270 Milliarden Euro) Vermögen, davon rund 90 Milliarden Euro von Italienern, sagte vor kurzem Franco Citterio von der Bankenvereinigung. Und während etwa die Hälfte der Vermögen von Deutschen in der Schweiz nicht den Finanzämtern gemeldet sei und damit höchstens von der EU-Zinsbesteuerung erfasst werde, seien es bei den Italienern 70 bis 80 Prozent, schätzt Citterio.
"Steueroptimierung" ist ein internationaler Volkssport. Aber in Italien verbinde sich Steuerflucht mit der Angst vor der Mafia und einer notorisch unkalkulierbaren Regierungspolitik, meinen Experten. In Deutschland treibt der Konteneinblick durch alle möglichen Behörden viele Steuerbürger aus dem Land. Hinzu kommt die Schwarzarbeit, die im zweiten Schritt zur Steuerhinterziehung führt.
Italiener bleiben gelassen
Tremontis Attacken gegen die Schweiz gehen einher mit einer Steueramnestie, der dritten seit 2001 und dieses Mal geprägt von besonderer Großzügigkeit. Es wird nur eine Abgabe von fünf Prozent auf das Schwarzgeld erhoben. Viele Italiener dürften daher die Amnestie nutzen, aber einen Teil des Geldes in der Hinterhand behalten, bis sich Tremontis Pulverdampf verzogen hat, und dann in Ruhe auf die nächste Amnestie warten.
Hinzu kommt, dass das geltende italienisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen nicht einmal eine Amtshilfe beim Verdacht des Steuerbetrugs kennt, von der einfachen Steuerhinterziehung ganz zu schweigen. Die internationale Gemeinschaft ist schon weiter. Unter dem Druck der Finanzkrise und im Zusammenspiel mit den großen Wirtschaftsmächten hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihre Standards für die Steuerkooperation in diesem Jahr weitgehend durchgesetzt. Auch die Schweiz ist jetzt zur Amtshilfe bei der Steuerhinterziehung bereit und ist von der grauen OECD-Liste der Steueroasen gestrichen worden.
Relevanz erst nach der Information feststellen
Indes warnt der renommierte Steuerrechtler Robert Waldburger von der Hochschule St. Gallen: "Wer sich gut organisiert und keine Belege leichtfertig herumliegen lässt, der hat wenig zu befürchten." In solchen Fällen vermögen die Finanzämter kaum den "Anfangsverdacht" zu formulieren, mit dem sie im OECD-konformen Ausland Amtshilfe beantragen können.
Voraussetzung hierfür ist nämlich der Name des mutmaßlichen Steuersünders und derjenige der ausländischen Bank. Hier gibt es nach den Worten Waldburgers durchaus Handlungsspielräume, etwa Formulierungen wie "Bank A oder Bank B in Genf". Aber insgesamt sind die Anforderungen hoch.
Die frühere Bundesregierung habe daher in den laufenden Doppelbesteuerungsverhandlungen mit der Schweiz gefordert, dass der Name des Verdächtigen nicht unbedingt genannt werden müsse. Und nachdem Finanzminister Peer Steinbrück schon bei Erleichterungen war, setzte er noch einen drauf. Die Voraussetzung nach den OECD-Standards, das Auskunftsbegehren müsse steuerlich relevant sein, sollten seine Steuerfahnder erst nach Erhalt der Informationen entscheiden.
Kontenzusammenführung der anderen Art
Waldburger sieht Anzeichen dafür, dass die neue Bundesregierung gemäßigter vorgeht. Am Prinzip, in Anbetracht leerer Staatskassen der Steuersünder im Ausland vermehrt habhaft zu werden, dürfte sich aber nichts ändern. Die OECD gibt sich unterdessen keinen Illusionen hin. "Einige werden wohl zu ihrem Konto ins Ausland ziehen", sagte ihr Steuerexperte Achim Pross in Luzern.
In der Schweiz sind erste Folgen sichtbar. Der Zuzug reicher Ausländer verstärkt sich. Vielfach stellen sie zugleich Anträge auf die günstige Pauschalbesteuerung. Dies ist möglich, wenn sie in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. So wird im Tessin geschätzt, dass die Zahl der Antragsteller in diesem Jahr von 717 auf mehr als 800 ansteigen wird.
F.A.Z.
REUTERS
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