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Finanzkrise
Irgendjemand muss doch schuld sein
Von Winand von Petersdorff und Anne-Katrin Schade
 
04. Juli 2009
Zocker, Brandstifter, Gangster heißen sie in den Reden des SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering. Er will den Verursachern der Finanzkrise juristisch beikommen, zur Not auch mit schärferen Gesetzen. Allein ist er nicht. Christian Wulff schimpft in die Mikrofone: "Eine pflichtwidrige Vernichtung von Vermögen ist eine Straftat."
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Die Sehnsucht, die Krise zu personalisieren, ist groß. Liebend gerne würden das Volk und einiger seiner Vertreter zum Beispiel Josef Ackermann als Bösewicht nehmen, hätte er bloß Blöße gezeigt. Irgendwer soll halt schuld sein. Man bringt eine Symbolfigur ins Gefängnis. Und gut ist's. Das hätte etwas Reinigendes. Dieser Sehnsucht können sich auch Staatsanwälte nicht völlig verschließen. Leider ist die Angelegenheit kompliziert. Dass vor allem Bankvorstände schwere Fehler gemacht haben, weiß jeder. Fehler mögen gelegentlich schlimme Folgen haben, sogar systemrelevant sein, sie sind aber systemimmanent. Unternehmen riskieren und vernichten Vermögen, das gehört zum Spiel.
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Ab wann wird das Investieren kriminell?
Ab wann aber wird das Investieren kriminell? Diese Frage beschäftigt die Justiz (siehe dazu auch unsere Bilderstrecke). Das Desaster der Hypo Real Estate folgte einer riskanten Geschäftspolitik, die grandios scheiterte. Aber war sie deshalb kriminell? Die Strafrechtler untersuchen deshalb, ob die Vorstände den Eigentümern der Firma die Risiken ihrer Investitionen transparent gemacht haben. Da gibt es offenbar Ansatzpunkte, wie der Ex-Bundesbank-Chef und HRE-Aufsichtsrat Hans Tietmeyer vor dem Untersuchungsausschuss deutlich machte. Noch im Juni 2008 habe der Vorstand einen relativ positiven Bericht über Lage und Finanzierungsmöglichkeit gegeben, von Problemen und Sonderprüfungen habe er erst im späten September erfahren. Aber hätte eine bessere Information der Aufsichtsräte die Katastrophe verhindert? Wer weiß.
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"Das Strafrecht ist ungeeignet, kollektive Vorgänge wie die Finanzkrise abzuurteilen", sagt Klaus Bernsmann, Strafrechtler an der Ruhr-Universität Bochum. Es ist gemacht für Triebtäter, Totschläger und Räuber. Zeitraubend ist es auch. Und manchmal entstehen Zweifel, dass es gleichmäßig angewendet wird. Wie untreu sind zum Beispiel die Kämmerer zahlreicher deutscher Städte, die sich mit Cross-Border-Leasinggeschäften verzockt haben, im Vergleich zu den Bankiers?
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Erziehen schärfere Gesetze die Vorstände zu Feiglingen?
Neben dem Strafrecht kommt auch noch das Zivilrecht in Frage, um Vorstände büßen zu lassen. Sie könnten zum Beispiel von Geschädigten auf Schadensersatz verklagt werden. "Es werden viel zu wenige Fälle vor Gericht gezerrt", sagt Franz Jürgen Säcker, Jurist der Freien Universität Berlin. Banker, die sich wie im Spielcasino benehmen, könnten schadensersatzpflichtig sein. Säcker erinnert an die Vorstände der ehemals gewerkschaftseigenen Hypothekenbank AHBR, die ohne Rücksicht auf Verluste spekuliert hätten und unvertretbare Risiken eingegangen seien.
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Die Grenzziehung, ab wann aus einer Investiton eine unvertretbare Spekulation wird, erscheint allerdings auch schwierig. Eine Richtschnur gibt Säcker: Hätten die Vorstände so hoch gepokert, wenn der Einsatz aus dem eigenen Portemonnaie gestammt hätte? Nein, lautet die naheliegende Antwort. Die ist allerdings weltfremd, weil eine Menge Leute eigenes Geld mit Anlagen verzockt haben, die hochriskant waren. Die Auflagen der Vorstände müssten strenger sein, verwalten sie doch das Geld anderer Leute. Nur droht dann die Gefahr, dass durch schärfere Gesetze Feiglinge erzogen werden. Die Vorstände verlören die Lust am Risiko aus Angst vor den Gerichten.
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F.A.Z.
Michael Löwa / F.A.Z., dpa, AFP
 
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