Wahlrecht
„Scheingespräche geführt und Nebelkerzen geworfen“
Vorerst können durch die Stimmenabgabe weiter Überhangmandate entstehen
03. Juli 2009
Der neue Bundestag wird noch nach altem Wahlrecht gewählt. Union, FDP sowie der Großteil der SPD-Fraktion lehnten am Freitag den Gesetzesvorstoß der Grünen ab, das vom Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr beanstandete Wahlrecht noch vor dem Wahltermin 27. September zu ändern. Von den 493 anwesenden Abgeordneten votierten in namentlicher Abstimmung 391 gegen die Initiative der Grünen, 97 dafür. Fünf Parlamentarier enthielten sich. Dem Bundestag gehören 612 Abgeordnete an.
Der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter warf dem CDU/CSU- Koalitionspartner massive Verschleppungstaktik und "egoistische Motive" bei der auch von der SPD gewünschten zügigen Änderung des Wahlrechts vor. "Wir haben einen Koalitionspartner, der nicht will, weil er glaubt, die weitere Existenz der Überhangmandate könnte ihm nutzen", sagte Benneter in der letzten regulären Sitzung des Parlaments.
Über den SPD-Entwurf habe die Union monatelang mit ihrem Koalitionspartner nur "Scheingespräche geführt und Nebelkerzen geworfen", sagte Benneter in der teilweise hitzig geführten Debatte. Dass die SPD dem Entwurf der Grünen trotz großer Sympathie letztlich doch nicht zustimmte, begründete Benneter auch mit einer möglichen weiteren Verschleppung im unionsdominierten Bundesrat.
Problem Überhangmandate
Der Entwurf der Grünen sah die Abschaffung der Überhangmandate vor. Sie gelten als Ursache für das von Karlsruhe als verfassungswidrig eingestufte sogenannte negative Stimmgewicht, das unter bestimmten Konstellationen zu einer Verfälschung des Wählerwillens führen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag in seinem im Juli 2008 verkündetem Urteil allerdings eine Frist für die Änderung bis 2011 eingeräumt. Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings warnte in der Debatte vor einem "juristischen Husarenritt" unter Zeitdruck.
Nicht die Überhangmandate selbst seien vom Gericht als verfassungswidrig bezeichnet worden, sondern bestimmte Auswirkungen. Der Gesetzentwurf der Grünen habe Mängel und berge die Gefahr einer Wahlanfechtung.
Für die FDP nannte Gisela Piltz eine Änderung des Wahlrechtes als nötig. Dies dürfe aber nicht unter dem Druck des Wahlkampfes geschehen. Dagmar Enkelmann von der Fraktion Die Linke warf der SPD Scheinheiligkeit vor. Sie habe trotz ihrer Kritik am alten Wahlrecht in letzter Minute vor dem Unions-Koalitionspartner "den Schwanz eingekniffen". Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland warb bei der SPD um Zustimmung für den Entwurf. Mit ihrer Kritik an der Union habe die SPD zwar "gut gebrüllt". Jetzt müsse sie aber auch zubeißen.
Die Koalition habe ein Jahr lang beim Wahlrecht durch Nichtstun geglänzt. Doch der Großteil der SPD-Abgeordneten beugte sich dem Koalitionsvertrag, der abweichendes Stimmverhalten der Regierungspartner im Parlament ausschließt. Von den 221 SPD- Parlamentariern stimmten 162 gegen den Entwurf der Grünen. 53 fehlten bei der Abstimmung. Mit Ja votierten Ex-Innenminister Otto Schily, Wolfgang Wodarg und Lale Akgün. Drei weitere SPD-Parlamentarier enthielten sich. Auch Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) enthielt sich der Stimme, ebenso der CSU-Abgeordnete Josef Göppel. Zu den 31 bei der Abstimmung fehlenden Unions-Abgeordneten zählte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er hatte sich wie Lammert für eine Änderung des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl ausgesprochen.
FAZ.NET
dpa
Zum Thema
Weitere Themen
Homepage >, Wirtschaft >, Feuilleton >, Sport >, Gesellschaft >, Finanzen >, Reise >, Wissen >, Auto >, Computer >, Beruf & Chance >, Kunstmarkt >, Immobilien >, Rhein-Main-Zeitung >





